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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 14 U 265/15   

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https://dejure.org/2018,88004
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 14 U 265/15 (https://dejure.org/2018,88004)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.05.2018 - L 14 U 265/15 (https://dejure.org/2018,88004)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Mai 2018 - L 14 U 265/15 (https://dejure.org/2018,88004)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 14 U 265/15
    Um das Ausmaß der beruflichen Belastungen genauer bestimmen zu können, ist das MDD nach wie vor als geeignete Grundlage zur Konkretisierung der so genannten arbeitstechnischen Voraussetzungen heranzuziehen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 23. April 2015 - Az.: B 2 U 10/14 R - Rn. 17 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat nach eigener Überzeugung anschließt, bilden die Konsensempfehlungen weiterhin den aktuellen Erkenntnisstand ab (vgl. BSG, Urteile vom 23. April 2015 - Az.: B 2 U 10/14 R - Rn. 20/21; Az.: B 2 U 20/14 R - Rn. 32/33; B 2 U 6/13 R - Rn. 20/21 - zitiert jeweils nach juris).

    aa) Hinsichtlich des in diesem Verfahren streitgegenständlichen 1. Zusatzkriteriums der B-2-Konstellation der Konsensempfehlungen geht der Senat - wie in seiner bisherigen Rechtsprechung (u.a. zuletzt Urteil vom 29. Januar 2015 - Az.: L 14 U 24/12) auch nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. April 2015 - Az.: B 2 U 10/14 R - Rn. 30 - zitiert nach juris) weiterhin davon aus, dass sich mit hinreichender Deutlichkeit bereits aus dem Wortlaut der Konsensempfehlungen (Seite 216 - (nur) "eine Betonung der Bandscheibenschäden an den unteren 3 Segmenten der Lendenwirbelsäule" (und nicht bereits an den beiden unteren Segmenten) sowie dem Anhang der Konsensempfehlungen (Seite 219/220) ergibt, dass sich der dort verwendete Begriff der "mehreren Bandscheiben" auf mindestens drei Segmente der LWS bezieht.

    Der Senat setzt insofern seine bisherige Rechtsprechung fort und schließt sich gleichzeitig der nach der BSG-Entscheidung (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - Az.: B 2 U 10/14 R - Rn. 27) hierzu entsprechend ergangenen Rechtsprechung des 3. Senats (Urteil vom 27. Juli 2016 - Az.: L 3 U 24/11 ZVW) an.

    Für das 2. Zusatzkriterium der B-2 Konstellation der Konsensempfehlungen geht der Senat - wie in seiner bisherigen Rechtsprechung (u.a. zuletzt Urteil vom 29. Januar 2015 - Az.: L 14 U 24/12) - auch nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. April 2015 - Az.: B 2 U 10/14 R - Rn. 27 - zitiert nach juris) weiterhin davon aus, dass eine Gesamtbelastungsdosis von 25 x 106 Nh zu fordern ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 3 U 24/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 14 U 265/15
    Der Senat setzt insofern seine bisherige Rechtsprechung fort und schließt sich gleichzeitig der nach der BSG-Entscheidung (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - Az.: B 2 U 10/14 R - Rn. 27) hierzu entsprechend ergangenen Rechtsprechung des 3. Senats (Urteil vom 27. Juli 2016 - Az.: L 3 U 24/11 ZVW) an.

    Der Senat setzt seine bisherige Rechtsprechung damit fort und schließt sich gleichzeitig der nach der vorgenannten BSG-Entscheidung hierzu entsprechend ergangenen Rechtsprechung des 3. Senats (Urteil vom 27. Juli 2016 - Az.: L 3 U 24/11 ZVW) an.

    In Bezug auf das 3. Zusatzkriterium der B-2-Konstellation der Konsensempfehlungen schließt sich der erkennende Senat zudem der Rechtsprechung des 3. Senats (Urteil vom 4. August 2014 - Az.: L 3 U 59/11; Urteil vom 27. Juli 2016 - Az.: L 3 U 24/11 ZVW und Urteil vom 26. April 2017 - Az.: L 3 U 32/13) an, wonach bei der Prüfung, ob ein besonderes Gefährdungspotenzial durch hohe Belastungsspitzen vorliegt, zu berücksichtigen ist, dass nach den Vorgaben der Konsensempfehlungen dem Fehlen einer Begleitspondylose bei der Konstellation B-2 nur dann keine negative Indizwirkung zukommt, wenn sich die mit den beruflichen Belastungen verbundene Gefährdung "hauptsächlich" aus wiederholten Spitzenbelastungen ergibt (siehe hierzu Seite 217).

    Nach der Rechtsprechung des 3. Senats kann z.B. bei einem nur geringen Anteil der Spitzenbelastungen an den Gesamtbelastungen der beruflichen Tätigkeit (von unter einem Viertel - Urteil vom 27. Juli 2016 - Az.: L 3 U 24/11 ZVW - oder einem nachgewiesenen Zeitraum von wenig mehr als drei Jahren - Urteil vom 4. August 2014 - Az.: L 3 U 59/11) regelmäßig nicht ausgegangen werden, weil nach dem Wortlaut der Konsensempfehlungen ("hauptsächlich") gelegentliche und/oder nur vorübergehende Spitzenbelastungen noch nicht mit einem besonderen Gefährdungspotential i.S.d. BK-Nr. 2108 verbunden sind (so im Ergebnis wohl auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 2015 - Az.: L 15 U 211/13 - kein besonderes Gefährdungspotential bei lediglich 53 Tagen im Jahr im Rahmen einer Ausbildung zum Heizungs- und Lüftungsbauer sowie lediglich 66 Tage im Jahr im Rahmen der sich anschließenden 17, 4-jährigen Belastungszeit als Geselle).

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 6/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 14 U 265/15
    Auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat nach eigener Überzeugung anschließt, bilden die Konsensempfehlungen weiterhin den aktuellen Erkenntnisstand ab (vgl. BSG, Urteile vom 23. April 2015 - Az.: B 2 U 10/14 R - Rn. 20/21; Az.: B 2 U 20/14 R - Rn. 32/33; B 2 U 6/13 R - Rn. 20/21 - zitiert jeweils nach juris).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für diese Konstellation von Amts wegen zu klären, ob es einen nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft anerkannten Erfahrungssatz gibt, gemäß dem monosegmentale Bandscheibenschäden auch ohne die nach der Konstellation B2 erforderlichen Zusatzkriterien durch Heben und Tragen schwerer Lasten bzw. Arbeiten in extremer Rumpfbeugehaltung verursacht werden können (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 23. April 2015 - Az.: B 2 U 6/13 R - Rn. 26 - zitiert nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2015 - L 14 U 24/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 14 U 265/15
    aa) Hinsichtlich des in diesem Verfahren streitgegenständlichen 1. Zusatzkriteriums der B-2-Konstellation der Konsensempfehlungen geht der Senat - wie in seiner bisherigen Rechtsprechung (u.a. zuletzt Urteil vom 29. Januar 2015 - Az.: L 14 U 24/12) auch nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. April 2015 - Az.: B 2 U 10/14 R - Rn. 30 - zitiert nach juris) weiterhin davon aus, dass sich mit hinreichender Deutlichkeit bereits aus dem Wortlaut der Konsensempfehlungen (Seite 216 - (nur) "eine Betonung der Bandscheibenschäden an den unteren 3 Segmenten der Lendenwirbelsäule" (und nicht bereits an den beiden unteren Segmenten) sowie dem Anhang der Konsensempfehlungen (Seite 219/220) ergibt, dass sich der dort verwendete Begriff der "mehreren Bandscheiben" auf mindestens drei Segmente der LWS bezieht.

    Für das 2. Zusatzkriterium der B-2 Konstellation der Konsensempfehlungen geht der Senat - wie in seiner bisherigen Rechtsprechung (u.a. zuletzt Urteil vom 29. Januar 2015 - Az.: L 14 U 24/12) - auch nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. April 2015 - Az.: B 2 U 10/14 R - Rn. 27 - zitiert nach juris) weiterhin davon aus, dass eine Gesamtbelastungsdosis von 25 x 106 Nh zu fordern ist.

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 14 U 265/15
    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß i.S.d. "Vollbeweises" - also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - Az.: B 2 U 12/04 R - zitiert nach juris).

    Von einer derartigen Erkrankung ist auszugehen, wenn neben einem durch Veränderungen an den Bandscheiben verursachten objektivierten Schaden chronische oder chronisch wiederkehrende Beschwerden mit Funktionseinschränkungen vorliegen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - Az.: B 2 U 12/04 R - Rn. 23 - zitiert nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 59/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 14 U 265/15
    In Bezug auf das 3. Zusatzkriterium der B-2-Konstellation der Konsensempfehlungen schließt sich der erkennende Senat zudem der Rechtsprechung des 3. Senats (Urteil vom 4. August 2014 - Az.: L 3 U 59/11; Urteil vom 27. Juli 2016 - Az.: L 3 U 24/11 ZVW und Urteil vom 26. April 2017 - Az.: L 3 U 32/13) an, wonach bei der Prüfung, ob ein besonderes Gefährdungspotenzial durch hohe Belastungsspitzen vorliegt, zu berücksichtigen ist, dass nach den Vorgaben der Konsensempfehlungen dem Fehlen einer Begleitspondylose bei der Konstellation B-2 nur dann keine negative Indizwirkung zukommt, wenn sich die mit den beruflichen Belastungen verbundene Gefährdung "hauptsächlich" aus wiederholten Spitzenbelastungen ergibt (siehe hierzu Seite 217).

    Nach der Rechtsprechung des 3. Senats kann z.B. bei einem nur geringen Anteil der Spitzenbelastungen an den Gesamtbelastungen der beruflichen Tätigkeit (von unter einem Viertel - Urteil vom 27. Juli 2016 - Az.: L 3 U 24/11 ZVW - oder einem nachgewiesenen Zeitraum von wenig mehr als drei Jahren - Urteil vom 4. August 2014 - Az.: L 3 U 59/11) regelmäßig nicht ausgegangen werden, weil nach dem Wortlaut der Konsensempfehlungen ("hauptsächlich") gelegentliche und/oder nur vorübergehende Spitzenbelastungen noch nicht mit einem besonderen Gefährdungspotential i.S.d. BK-Nr. 2108 verbunden sind (so im Ergebnis wohl auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 2015 - Az.: L 15 U 211/13 - kein besonderes Gefährdungspotential bei lediglich 53 Tagen im Jahr im Rahmen einer Ausbildung zum Heizungs- und Lüftungsbauer sowie lediglich 66 Tage im Jahr im Rahmen der sich anschließenden 17, 4-jährigen Belastungszeit als Geselle).

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 14 U 265/15
    Da bandscheibenbedingte Erkrankungen aber multifaktoriell entstehen und ein eindeutig abgrenzbares Krankheitsbild, das für Belastungen durch das Heben und Tragen schwerer Lasten bzw. Arbeiten in extremer Rumpfbeugehaltung typisch wäre, fehlt, ist allgemein anerkannt, dass letztlich entscheidend nur die Frage nach einer wesentlichen Mitverursachung der Wirbelsäulenerkrankung durch die versicherte Einwirkung ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - Az.: B 2 U 13/05 R - Rn. 16 f - zitiert nach juris).
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 20/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 14 U 265/15
    Auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat nach eigener Überzeugung anschließt, bilden die Konsensempfehlungen weiterhin den aktuellen Erkenntnisstand ab (vgl. BSG, Urteile vom 23. April 2015 - Az.: B 2 U 10/14 R - Rn. 20/21; Az.: B 2 U 20/14 R - Rn. 32/33; B 2 U 6/13 R - Rn. 20/21 - zitiert jeweils nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2017 - L 3 U 32/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 14 U 265/15
    In Bezug auf das 3. Zusatzkriterium der B-2-Konstellation der Konsensempfehlungen schließt sich der erkennende Senat zudem der Rechtsprechung des 3. Senats (Urteil vom 4. August 2014 - Az.: L 3 U 59/11; Urteil vom 27. Juli 2016 - Az.: L 3 U 24/11 ZVW und Urteil vom 26. April 2017 - Az.: L 3 U 32/13) an, wonach bei der Prüfung, ob ein besonderes Gefährdungspotenzial durch hohe Belastungsspitzen vorliegt, zu berücksichtigen ist, dass nach den Vorgaben der Konsensempfehlungen dem Fehlen einer Begleitspondylose bei der Konstellation B-2 nur dann keine negative Indizwirkung zukommt, wenn sich die mit den beruflichen Belastungen verbundene Gefährdung "hauptsächlich" aus wiederholten Spitzenbelastungen ergibt (siehe hierzu Seite 217).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - L 15 U 211/13

    Streit um die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 2108 der Anlage 1 zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 14 U 265/15
    Nach der Rechtsprechung des 3. Senats kann z.B. bei einem nur geringen Anteil der Spitzenbelastungen an den Gesamtbelastungen der beruflichen Tätigkeit (von unter einem Viertel - Urteil vom 27. Juli 2016 - Az.: L 3 U 24/11 ZVW - oder einem nachgewiesenen Zeitraum von wenig mehr als drei Jahren - Urteil vom 4. August 2014 - Az.: L 3 U 59/11) regelmäßig nicht ausgegangen werden, weil nach dem Wortlaut der Konsensempfehlungen ("hauptsächlich") gelegentliche und/oder nur vorübergehende Spitzenbelastungen noch nicht mit einem besonderen Gefährdungspotential i.S.d. BK-Nr. 2108 verbunden sind (so im Ergebnis wohl auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 2015 - Az.: L 15 U 211/13 - kein besonderes Gefährdungspotential bei lediglich 53 Tagen im Jahr im Rahmen einer Ausbildung zum Heizungs- und Lüftungsbauer sowie lediglich 66 Tage im Jahr im Rahmen der sich anschließenden 17, 4-jährigen Belastungszeit als Geselle).
  • LSG Hessen, 22.11.2016 - L 3 U 76/13

    Bei einem bisegmentalen LWS3Bandscheibenschaden und dem Fehlen einer

  • LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 202/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

  • LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 248/07

    Feststellung eines Bandscheibenvorfalls als Folge einer Berufskrankheit -

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 166/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Die Beklagte hat die Kopie eines anonymisierten Protokolls der nichtöffentlichen Sitzung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 11. Oktober 2017 - L 14 U 228/16 -, in dem die dortige Auffassung zu den zu fordernden Voraussetzungen bei den Zusatzkriterien der Konstellation B2 dargelegt werden, sowie das anonymisierte Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26. April 2018 - L 14 U 265/15 - vorgelegt.

    Nach der vom Senat als zutreffend erachteten Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (vgl. das von der Beklagten vorgelegte - nicht in juris veröffentlichte - Urteil vom 26. April 2018 - L 14 U 265/15 -, Seite 11 f.) kann bei einem nur geringen Anteil der Spitzenbelastungen an den Gesamtbelastungen der beruflichen Tätigkeit (von unter einem Viertel: vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. Juli 2016 - L 3 U 24/11 ZVW -, Rn. 33, BeckRS 2016, 115375) nicht vom Vorliegen des 3. Zusatzkriteriums ausgegangen werden, weil nach dem Wortlaut der Konsensempfehlungen ("hauptsächlich") gelegentliche und/oder nur vorübergehende Spitzenbelastungen noch nicht mit einem besonderen Gefährdungspotential im Sinne der BK Nr. 2108 verbunden sind (so im Ergebnis auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 2015 - L 15 U 211/13 -, Rn. 28, juris: kein besonderes Gefährdungspotenzial bei lediglich 53 Tagen im Jahr im Rahmen einer Ausbildung zum Heizungs- und Lüftungsbauer sowie lediglich 66 Tage im Jahr im Rahmen der sich anschließenden 17, 4 jährigen Belastungszeit als Geselle).

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